Büroreinigung in Hockenheim
Büroreinigung in Hockenheim: Büros und Praxen in der Stadt und im Gewerbe- und Industriegebiet Talhaus werden nach festem Plan gereinigt. Die Stadt nennt für Gehwege klare Zeiten in ihrer Streupflicht-Satzung. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Gut zu wissen in Hockenheim
- Gewerbe- und Industriegebiet Talhaus
- Nach Angabe der Stadt über 250 Unternehmen auf mehr als 200 Hektar. (Stadt Hockenheim: Gewerbegebiet Talhaus)
- Räumen und Streuen
- Werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr. Nachräumen unverzüglich, die Pflicht endet um 21.00 Uhr. (Stadt Hockenheim: Streupflicht-Satzung (vom 14.12.1989, zuletzt geändert 27.09.2001))
- Breiten
- Räumbreite in der Regel mindestens 1,20 m, Zugang zur Fahrbahn mindestens 1 m, ohne Gehweg Randfläche 1,50 m. (Stadt Hockenheim: Streupflicht-Satzung (vom 14.12.1989, zuletzt geändert 27.09.2001))
- Streumittel
- Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Streumittel sind verboten. (Stadt Hockenheim: Streupflicht-Satzung (vom 14.12.1989, zuletzt geändert 27.09.2001))
Das Gewerbegebiet Talhaus und die Innenstadt
Die Stadt Hockenheim beschreibt das Gewerbe- und Industriegebiet Talhaus als zentralen Wirtschaftsstandort. Nach ihren Angaben sind dort über 250 Unternehmen auf mehr als 200 Hektar angesiedelt. Zu einem solchen Gebiet gehören neben Produktion und Lager auch Verwaltungsbereiche und Büros, die regelmäßig gereinigt werden müssen. Daneben gibt es in der Innenstadt Büros, Kanzleien und Praxen.
Für Büros im Gewerbegebiet sind Zugang und Zeitfenster oft anders geregelt als in der Innenstadt: Schichtbetrieb, Werkstor, Besucherregelung. Das klären wir bei der Besichtigung und legen es im Leistungsverzeichnis fest. Die Zahl der Unternehmen ist eine Angabe der Stadt. Mehr zur laufenden Reinigung unter Büroreinigung.
Streupflicht-Satzung der Stadt Hockenheim
Die Streupflicht-Satzung der Stadt Hockenheim stammt vom 14. Dezember 1989 und wurde zuletzt am 27. September 2001 geändert. Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei neuem Schnee oder Glätte ist unverzüglich nachzuräumen, die Pflicht endet um 21.00 Uhr. Die Räumbreite beträgt in der Regel mindestens 1,20 m, der Zugang zur Fahrbahn mindestens 1 m je Hausgrundstück.
Verpflichtet sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, also auch Mieter und Pächter. Auftauende Streumittel sind verboten, zu verwenden sind Sand, Splitt oder Asche. Für Gewerbe ist das relevant, weil auch Mieter von Büroräumen verpflichtet sein können. Was für Ihr Objekt gilt, regeln Satzung und Mietvertrag.
Abfall und Entsorgung in Hockenheim
Hockenheim liegt im Rhein-Neckar-Kreis. Die öffentliche Abfallentsorgung läuft dort über die AVR Kommunal AöR. Gewerbliche Abfälle aus Büros und Praxen sind eine eigene Frage, die die AVR-Abfallberatung unter 07261 931-510 beantwortet. Altpapier und Verpackungen aus Büros haben eigene Wege, die wir im Angebot nicht übernehmen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
Bei der Erstreinigung nach Umzug oder Renovierung fällt Verpackungsmaterial an, dessen Entsorgung vorab geklärt werden sollte. Das gilt für Büro nach Umzug ebenso wie für die Glasreinigung im Büro, wenn Folien an neuen Trennwänden entfernt werden. Richtwerte zu den Kosten finden Sie unter Kosten.